Missstände in Alter- und Pflegeheimen

16. Oktober 2017

- das können Sie tun. Informationen und Musterbrief um sich bei Missständen im Alter-/Pflegeheim zu wehren.

Laut einer Recherche des Beobachters, leben mehr als 40% der über 85-Jährigen in einem Alters- oder Pflegeheim. Sie hat offengelegt, dass die Missstände äusserst bedenklich sind und schwierig zu ändern sind, siehe vollständigen Artikel.

So können sich Bewohner, Angehörige und nahestehende Personen sowie Mitarbeitende über Missstände in einem Alters- und Pflegeheim beschweren:

  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Pflegepersonal, wenn Sie Mängel in der Pflege und Betreuung feststellen (z.B. fehlende/falsche Körperpflege, Ernährung/Essen, Aktivierung, Sauberkeit, Kommunikation)
  • Handelt es sich um gravierende Probleme und/oder körperliche Verletzungen (Wundliegen, falsche Medikation, nicht angemessene persönlicher Umgang durch das Personal), wenden Sie sich an die Pflegedienstleitung und/oder an die Heimleitung. Verlangen Sie eine Aussprache.
  • Fühlen Sie sich von der Pflegedienstleitung/Heimleitung nicht ernst genommen, richten Sie eine schriftliche Eingabe/Beschwerde an die Trägerschaft der Institution (Stiftungsrat, Verwaltungsrat). Verlangen Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Finden Sie beim Stiftungsrat kein Gehör, wenden Sie sich an die kantonale Ombudsstelle oder an die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA).
  • Kontaktieren Sie bei gravierenden Missständen (z.B. Verstösse gegen die körperliche und psychische Integrität) die kantonale Aufsichtsstelle (Gesundheitsdirektion, Sozialdirektion, Kantonsarzt) oder reichen Sie Strafanzeige ein.
  • Beschwerden an den Stiftungsrat oder an die kantonale Aufsichtsstelle können auch anonym eingereicht werden.
  • Bewohnerinnen und Bewohner sowie nahestehende Personen haben ein Einsichtsrecht in die Patientendokumentation.
  • Pflegeheim-Abrechnungen werden immer komplexer und sind oft nur schwer verständlich. Lassen Sie sich die Zusammenstellung der Kosten von der Administration erklären. Finden Sie kein Gehör, wenden Sie sich an eine Ombudsstelle oder an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für das Alter (UBA)
  • Stellen Sie Fehler in der Abrechnung fest, gelangen Sie an die Heimleitung. Bei gravierenden Fehlern oder wenn Sie mit einer Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie sich auch an Ihre Krankenversicherung wenden.

Quelle: www.beoachter.ch

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Musterbrief für Reklamation/Beschwerde beim Alters-/Pflegeheim (Word-Dokument)