Entlastung von pflegenden Angehörigen

7. Oktober 2016

NATIONALRAT 30.09.2016 (FRIST - DÉLAI ) hat die Initiative Rahmenbedingungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen auf die Herbstsession 2018 verlängert.

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Behandlungsfrist für die Initiativen um zwei Jahre zu verlängern.11.411, 11.412
Die Behandlungsfrist des Geschäftes wird verlängert
11.412 PARLAMENTARISCHE INITIATIVE

Rahmenbedingungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen

Eingereicht von:

Meier-Schatz LucreziaMEIER-SCHATZ LUCREZIA

Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz

Einreichungsdatum:15.03.2011

Eingereicht imNationalrat

Stand der Beratungen:Folge gegeben

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen.

Die veränderten Lebensbedingungen treffen alle Altersgruppen, umso wichtiger werden die Generationenbeziehungen. Diese gewinnen als Unterstützungssysteme zunehmend an Bedeutung, nicht zuletzt deshalb, weil die Grenzen des Wohlfahrtstaates sichtbar sind.

Heute leisten sich die älteren Paare gegenseitig Unterstützung. So übernehmen fast ein Drittel aller älteren Männer Pflegeverantwortung für ihre Partnerin, und sehr viele Frauen, die in einer Partnerschaft leben, pflegen ihren Partner. Andererseits springt die grosse Mehrheit der nachkommenden Generationen sehr oft ein und erbringt unschätzbare Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen.

Im Wissen, dass die grosse Mehrheit der älteren Menschen von ihren Angehörigen betreut und gepflegt wird (nur jede fünfte Person verbringt ihren Lebensabend in einem Alters- oder Pflegeheim), müssen wir eine gezielte und bewusste Generationenpolitik fordern. Auch in Zukunft wird die Mehrheit der älteren Menschen wünschen, zu Hause von ihren eigenen Familienangehörigen gepflegt zu werden. Vergessen werden aber dabei oft die Angehörigen, der Partner oder die Partnerin, die eigenen erwachsenen Kinder, die diese Begleitung und Pflege übernehmen. Diese erbringen oftmals sehr grosse Opfer, welche nicht selten die Grenzen ihrer Belastbarkeit überschreiten. Sie aber dürfen mit dieser Doppelbelastung nicht länger alleine gelassen werden.

Es braucht vermehrt Entlastungsmöglichkeiten, damit die Pflegenden sich erholen können und nicht selber wegen der Belastung erkranken. Diese Entlastungsmöglichkeit respektive Erholungszeit führt dazu, dass die gepflegten und betreuten Menschen länger zu Hause bleiben können und somit die Heimkosten für die betroffenen Familien wie für die Gemeinden und die Kantone um vieles tiefer ausfallen werden. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass sich der Personalmangel in den Pflegeberufen in den kommenden Jahren eher verstärken wird. Eine wachsende Zahl von älteren Menschen wird dadurch nolens volens auf andere Möglichkeiten zurückgreifen müssen. Doch diese pflegenden Angehörigen oder unterstützenden Personen dürfen nicht allein gelassen werden, sie brauchen eine gezielte und spürbare Entlastungsmöglichkeit, sie brauchen Erholungszeit. Dazu braucht es aber eine gesetzliche Grundlage, die die Rahmenbedingungen für eine Entlastung (von etwa sieben Tagen pro Jahr) klar festlegt. Selbstverständlich muss dieses Recht auch Eltern bzw. Personen mit chronisch-kranken und/oder behinderten Kindern zustehen.

Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20110412